Kostenrückerstattung
Wir bitten Sie die Honorare sofort in Bar zu begleichen. Sie erhalten eine Rechnung mit Aufstellung der Positionen, welche Sie dann bei Ihrer Krankenkasse zur Rückerstattung einreichen können.
Diese Rückerstattung beträgt normalerweise ca. 80% der Leistung für einen Kassenvertragsarzt, leider also nur einen Anteil am Honorar. Zusatzversicherungen decken den Wahlarztbesuch oftmals vollständig ab.